Haushaltshilfe für Sie
Für die Unterstützung Ihres Angehörigen benötigen Sie Zeit. Eine Haushaltshilfe kann daher manchmal eine willkommene Hilfe sein.
Ab Pflegegrad 1 hat der Erkrankte die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse stundenweise in Anspruch zu nehmen.
Anker.® Punkt Felsner ist von allen Pflegekassen zertifiziert und kann somit, sofern Sie dies wünschen, direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Unsere Anker.® Punkt Haushaltshilfen sind für die Pflege der Räumlichkeiten des Erkrankten einsetzbar. Meine Mitarbeiterinnen kümmern sich beispielsweise um die Bügelwäsche, kochen Essen, erledigen den Einkauf und putzen die Wohnung.
Anker.® Punkt Felsner ist sich der besonderen Situation in Haushalten, in denen Demenzpatienten leben, bewusst. Wir ordnen Ihnen daher eine Anker.® Punkt Haushaltshilfe fest zu, so dass eine vertraute und verlässliche Atmosphäre schnell entstehen kann.
Weit über das rechtlich geforderte Mindestmaß hinaus schult Anker.® Punkt Felsner seine Haushaltshilfen ebenfalls im Bereich Demenz.
Falls es Ihr Wunsch ist und die Fähigkeiten des Patienten dies ermöglichen, werden die Mitarbeiterinnen auch den Erkrankten in die Aufgaben mit einbeziehen und somit vorhandene Fähigkeiten trainieren.
Warum eine Haushaltshilfe von Anker.® Punkt Felsner?
- zertifiziert und abrechenbar über Ihre Pflegekasse (Entlastungsbetrag)
- Abrechnung auf Wunsch auch direkt durch Anker.® Punkt Felsner möglich
- feste Zuordnung einer Haushaltshilfe
- auf Demenz besonders geschulte Haushaltshilfen
- stundenweise pro Woche oder 14-tägig buchbar
Was müssen Sie tun?
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit mir, dazu rufen Sie mich bitte an oder benutzen einfach unser Kontaktformular.
Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zurück, vielen Dank!